1:1 Intensivpflege in Wohngemeinschaften
Was ist der Unterschied zur
1:1 Intensivpflege
Seit 2013 hat sich die Versorgung von Intensivpatienten in Wohngemeinschaften etabliert. Für Familien und Betroffene für die eine Versorgung in den eigenen vier Wänden aus verschiedenen Gründen nicht in Frage kommt, stellt diese Versorgungsform eine attraktive Alternative dar.
In der Regel besteht eine Intensivwohngemeinschaft aus 4 – 8 Zimmern die in einer Barrierefreien Immobilie als Neu- oder Bestandsbau realisiert wurden. Hier liegt der Fokus auf dem gemeinschaftlichen Leben mit gleichartig erkrankten Menschen.
Die Versorgung der Betroffenen ist von der Häuslichkeit losgelöst und untersteht der persönlichen und gemeinschaftlichen Tagesplanung. Im Gegensatz zur 1:1 Intensivpflege, werden hier mehrere Bewohner von einer Fachkraft und entsprechenden Helfern versorgt.
Zudem muss der Angehörige im Regelfall einen Mietvertrag mit der Einrichtung abschließen. D.h. der Betroffene wohnt letztlich in einer eigens angemieteten Wohnung mit Gemeinschaftsräumen mit anderen Betroffenen so lange das Mietverhältnis besteht zusammen.